{"id":146,"date":"2022-07-12T23:45:59","date_gmt":"2022-07-12T21:45:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.scheibentoener.at\/?page_id=146"},"modified":"2024-09-23T22:39:50","modified_gmt":"2024-09-23T20:39:50","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.scheibentoener.at\/en\/agbs\/","title":{"rendered":"AGB’s"},"content":{"rendered":"
AGB<\/strong><\/p> ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<\/strong><\/p> (Liefer- und Zahlungsbedingungen f\u00fcr das grafische Gewerbe)<\/p> Stand: 09\/2024<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t Fast Print e.U.\u00a0<\/p> WERBE- UND DRUCKTECHNIK<\/p> Siebenhirtenstra\u00dfe 13a, 1230 Wien<\/p> Telefon: +43 2625 32 283<\/p> Fax: +43 2625 32 283<\/p> E-Mail: office@fastprint.at<\/p> Firmenbuchnummer\u00a0 FN 400804v<\/p> ATU UID: ATU72279367<\/p> Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mit Unterfertigung der Auftragserteilung aufgrund eines Angebotes, welches diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen als integrierenden Bestandteil ausweist, anerkennt der Auftraggeber deren G\u00fcltigkeit.<\/p> (2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Gegenbest\u00e4tigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Gesch\u00e4fts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.<\/p> (3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich best\u00e4tigt.<\/p> (4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gr\u00fcnden nicht wirksam sein sollten.<\/p> (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unver\u00e4ndert bleiben.<\/p> (2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schlie\u00dfen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.<\/p> (3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auftr\u00e4ge, die vom urspr\u00fcnglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Best\u00e4tigung des Auftragnehmers verbindlich.<\/p> Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbest\u00e4tigung vom Bestellbrief m\u00fcssen unverz\u00fcglich schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbest\u00e4tigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbest\u00e4tigung nicht binnen 1 Tag widersprochen werden. Diese Widerspruchsfrist schlie\u00dft Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein.<\/p> (4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Generell gelten Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdr\u00fccklich vereinbart wird. Der Auftraggeber genehmigt, dass eine Erh\u00f6hung ma\u00dfgeblicher Kosten ( z.\u00a0B. Filme, Platten, Datentr\u00e4ger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Daten\u00fcbertragung, Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift) nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, den Auftragnehmer berechtigt, auch ohne vorhergehende Anzeige der \u00dcberschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserh\u00f6hungen in Rechnung zu stellen.<\/p> (5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen durch den Auftraggeber (z.\u00a0B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschlie\u00dflich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als solche nachtr\u00e4glichen \u00c4nderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die wegen geringf\u00fcgiger Abweichung von der vereinbarten Vorlage verlangt werden. Auftrags\u00e4nderungen oder Zusatzauftr\u00e4ge k\u00f6nnen zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.<\/p> (6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten f\u00fcr Reinzeichnungen werden grunds\u00e4tzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt f\u00fcr alle Sonderw\u00fcnsche, wie z.\u00a0B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit.<\/p> Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entw\u00fcrfe gehen mit Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers \u00fcber und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausf\u00fchrung gelangt.<\/p> (7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr von ihm veranlasste Daten\u00fcbertragungen.<\/p> F\u00fcr \u00dcbertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gew\u00e4hrleistung \u00fcbernommen. \u00dcbertragenen Daten sind vom Auftraggeber unverz\u00fcglich auf Richtigkeit hin zu kontrollieren.<\/p> (8)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Projektbesprechung, Besichtigungen, Naturma\u00dfnahme sowie zus\u00e4tzlich anfallende Kosten werden in Rechnung gestellt, wenn der Auftrag nach Angebotslegung nicht vergeben wird, andernfalls ist es im Angebot enthalten.<\/p> III.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 RECHNUNGSPREIS<\/strong><\/p> Der Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen und Leistungen mit einer Frist von 30 Tagen, ab dem Tag an dem vollst\u00e4ndig liefert wurde.<\/p> (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Zahlung (Nettopreis zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt.<\/p> (2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zur\u00fcckhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.<\/p> (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des<\/p> Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Zahlung s\u00e4mtlicher, auch noch nicht f\u00e4lliger Rechnungen zu verlangen. \u00dcberdies hat der Auftragnehmer das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Auftr\u00e4gen von anteiligen Zahlungen abh\u00e4ngig zu machen. Weiteres hat der Auftragnehmer das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware vor Zahlungseingang zur\u00fcckzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Auftr\u00e4gen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegr\u00fcndenden Mahnung keine Zahlung leistet.<\/p> (2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H\u00f6he von 20\u00a0% per anno zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.<\/p> (3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber verpflichtet sich f\u00fcr den Fall des Verzuges, die Verg\u00fctungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich in der H\u00f6he begrenzt, aus der VO des BMWA \u00fcber die H\u00f6chsts\u00e4tze der Inkassoinstitute geb\u00fchrenden Verg\u00fctungen ergeben.<\/p> (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vereinbarte Lieferzeiten sind grunds\u00e4tzlich nur Circa-Termine, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden.<\/p> Bei vereinbartem Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (z B. Lieferung mangelfreier Daten, Pr\u00fcfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Lieferung der Filme, Vorlagen, Autorkorrektur usw.) und deren Termine festzulegen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. h\u00e4lt er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet der Auftragnehmer nicht f\u00fcr die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachtr\u00e4glicher Auftrags\u00e4nderungen durch den Auftraggeber. Dar\u00fcber hinaus hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz der ihm daraus entstehenden Kosten.<\/p> (2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr die Dauer der Pr\u00fcfung von \u00fcbersandten B\u00fcrstenabz\u00fcgen, Korrekturabz\u00fcgen, Andrucken oder Ausfallmustern durch den Auftraggeber wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen. Der B\u00fcrstenabzug muss vom Auftraggeber best\u00e4tigt werden. Diese Bestimmung gilt auch f\u00fcr Fixzusagen.<\/p> VII.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 LIEFERUNG<\/strong><\/p> (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald die Sendung an die den Transport durchf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verz\u00f6gert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn \u00fcber.<\/p> (2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mehr- und Minderlieferungen sind bis zu 1\u00a0% anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes zu verrechnen.<\/p> VIII.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 SATZ- UND DRUCKFEHLER, KORREKTUREN<\/strong><\/p> (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Satzfehler, deren Verschulden beim Auftragnehmer liegen werden bis zur Druckfreigabe kostenfrei berichtigt.<\/p> (2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00c4nderungen sind ausschlie\u00dflich schriftlich (auch per FAX bzw. E-Mail anzuordnen und erhalten nach R\u00fcckbest\u00e4tigung durch den Auftragnehmer G\u00fcltigkeit.<\/p> (3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die jeweils letzte Ausgabe des Duden ma\u00dfgebend.<\/p> (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsm\u00e4\u00dfig \u00fcbersandte oder zur Abholung bereit gestellte Ware unverz\u00fcglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als \u00dcbernommen und damit geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs auf den Auftraggeber \u00fcber.<\/p> (2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch h\u00f6here Gewalt verursachten Lieferungsunm\u00f6glichkeit, die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.<\/p> (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber hat die Vertragsm\u00e4\u00dfigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur \u00fcbersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu pr\u00fcfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferkl\u00e4rung auf den Auftraggeber \u00fcber, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Druckreiferkl\u00e4rung anschlie\u00dfenden Fertigungsvorg\u00e4ngen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt f\u00fcr alle sonstigen Freigabeerkl\u00e4rungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.<\/p> (2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Beanstandungen (M\u00e4ngelr\u00fcgen) wegen offensichtlicher M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich anzuzeigen. Versteckte M\u00e4ngel m\u00fcssen unverz\u00fcglich nach Entdecken, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 1\u00a0Woche, nachdem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, bei dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.<\/p> (3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gew\u00e4hrleistungsfristen f\u00fcr bewegliche Sachen betragen 1 Monat (Mangels Regelung betr\u00e4gt die gesetzliche Frist zwei Jahre und kann verk\u00fcrzt bzw. verl\u00e4ngert werden).<\/p> (4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Vermutungsregelung des \u00a7 924\u00a0ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im \u00dcbergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu Beweisen.<\/p> (5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Regressrecht nach \u00a7\u00a0933\u00a0b, zweiter Satz ABGB verj\u00e4hrt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer.<\/p> (6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Anspr\u00fcche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur H\u00f6he des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erf\u00fcllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last. Das gleiche gilt f\u00fcr den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verz\u00f6gerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Verg\u00fctung verlangen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. Die Haftung des Auftragnehmers f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den besteht nur im Falle von vors\u00e4tzlicher oder grob fahrl\u00e4ssiger Verursachung.<\/p> (7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht f\u00fcr die dadurch verursachte Beeintr\u00e4chtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht wurde.<\/p> (8)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils f\u00fcr den gelieferten Teil. M\u00e4ngel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.<\/p> (9)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren k\u00f6nnen geringf\u00fcgige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.<\/p> (10)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wird dem Auftraggeber als korrekturf\u00e4higes Zwischenprodukt eines digitalen genormten, zertifizierten und kalibrierten Proofs zur Druckreiferkl\u00e4rung vorgelegt, wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gew\u00fcnscht werden, m\u00fcsste zus\u00e4tzlich ein kostenpflichtiger Andruck erstellt werden, und zertifizierter Bedruckstoff verwendet wird.<\/p> (11)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Produktionsbedingt kann der Passer kleine Abweichungen aufweisen: Passertoleranz 1\u00a0bis\u00a010\u00a0mm.<\/p> (12)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer haftet keinesfalls f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind.<\/p> (13)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 S\u00e4mtliche Materialien des Auftragnehmers werden unter der Voraussetzung verkauft, dass die Abnehmer die Eignung des Materials f\u00fcr ihren Verwendungszweck selbst pr\u00fcfen und kennen. Ausk\u00fcnfte, Empfehlungen und Beschreibungen \u00fcber Warenarten basieren auf Herstellerangaben und werden f\u00fcr zuverl\u00e4ssig gehalten, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Schadensersatzanspr\u00fcche k\u00f6nnen nicht darauf gest\u00fctzt werden, dass Empfehlungen nicht zutreffen.<\/p> (14)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer arbeitet nach explizitem Kundenwunsch und weist den Auftraggeber nur im Falle offensichtlicher Untauglichkeit beigestellter Daten\/Materialen hin. In allen anderen F\u00e4llen ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen.<\/p> (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch fahrl\u00e4ssiges schuldhaftes<\/p> Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in F\u00e4llen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur f\u00fcr vertragstypische, vorhersehbare Sch\u00e4den gehaftet.<\/p> (2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Es gelten die gleichen Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Haftung der Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.<\/p> (3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Werden Schadensersatzanspr\u00fcche geltend gemacht, so m\u00fcssen sie innerhalb von 2\u00a0Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine sp\u00e4tere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde. Schadenersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren jedenfalls innerhalb von 3\u00a0Monaten.<\/p> (4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr die an Dritte, Partnerunternehmen oder Subunternehmer weitergegebenen Leistungen.<\/p> (5) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr die zur Bearbeitung \u00fcberlassenen Unterlagen, Materials und \u00c4hnlichem des Kunden \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keinerlei\u00a0Haftung. Durch Partner- und Subunternehmer im Zuge des Auftrags besch\u00e4digte Materialen oder Ger\u00e4te (des Auftraggebers und auch des Auftragnehmers) sind durch den Zulieferer zu ersetzen.<\/p> (6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wir \u00fcbernehmen keine Gew\u00e4hr f\u00fcr M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind: XII.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BEIGESTELLTE MATERIALIEN UND DATEN<\/strong><\/p> (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr beigestellte Daten, Druckpapier haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt keinerlei Haftung f\u00fcr das dadurch entstehende Produkt, soweit dieses durch diese Daten determiniert ist. F\u00fcr den Auftragnehmer besteht keine Pr\u00fcf- und Warnpflicht bez\u00fcglich der vom Auftraggeber selbst oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder \u00fcbertragenen Materialien, Daten und Druckvorrichtungen.<\/p> (2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z.\u00a0B. Computerausdrucke, Digital- Proofs) sind nicht verbindlich. Es wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Selbiges gilt f\u00fcr Farb- und Materialabweichungen bei Nachproduktionen, die durch unterschiedliche Materialzusammensetzungen und Fertigungsverfahren auftreten k\u00f6nnen.<\/p> (3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder \u00fcbertragenen Daten tr\u00e4gt der Auftraggeber die Kosten von der Bearbeitung der Daten und wird gesondert in Rechnung gestellt.<\/p> Wird vom Auftraggeber kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher beim Auftragnehmer nicht bestellt, so \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung f\u00fcr die Richtigkeit und Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Ausbelichtung bzw. des Druckes. Dies gilt auch, wenn die dem Auftrag zugrunde liegenden technischen Angaben unvollst\u00e4ndig oder unrichtig sind.<\/p> (4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschlie\u00dflich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist unabh\u00e4ngig davon berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Die Haftung f\u00fcr die Datenintegrit\u00e4t obliegt dem Auftraggeber.<\/p> (5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber garantiert, dass zur Erstellung des Datentr\u00e4gers ausschlie\u00dflich lizenzierte Schriftfonts (nur Postscriptschriften) verwendet werden. Betr\u00e4gt die vom Auftraggeber gelieferte Datenmenge mehr als 1\u00a0MB, so werden die f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Daten anfallenden Kosten dem Auftraggeber nach der aufgewendeten Zeit verrechnet. Liefert der Auftraggeber keinen Pr\u00fcfdruck und keine Liste der Dateien, so werden diese vom Auftragnehmer erstellt und werden dem Auftraggeber zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt.<\/p> (6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle mit der Pr\u00fcfung und Lagerung des<\/p> beigestellten Materials verbundenen Kosten zu berechnen.<\/p> (7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verpackungsmaterial sowie die \u00fcblichen Abf\u00e4lle durch Beschnitt, Ausstanzung,<\/p> Druckeinrichtung und Fortdruck gehen mit der Bearbeitung in das Eigentum<\/p> des Auftragnehmers \u00fcber.<\/p> XIII. MONTAGE \/ GENEHMIGUNGSPFLICHT<\/strong><\/p> (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Montagen wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verz\u00f6gerungen durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart werden, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umst\u00e4nde Verz\u00f6gerungen eintreten oder zus\u00e4tzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch im Falle von Reinigungsarbeiten.<\/p> (2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Grobe und hartn\u00e4ckige Verunreinigungen wie Staub, Schmutz, Insektenr\u00fcckst\u00e4nde \u00a0und Klebereste (insbesondere bei Verlegung von Sonnenschutzfolien oder R\u00fcckst\u00e4nde von alten Folien etc.) sind vom Kunden zu entfernen.<\/p> (3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Insbesondere bei Folierungen ist es unvermeidlich, dass sich bei der Verarbeitung kleine Staubpartikel befinden k\u00f6nnen. Wir weisen darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus n\u00e4chster N\u00e4he Staubpartikel erkennbar sein k\u00f6nnen. Dies ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Mangel dar. Auch bei Fahrzeugbeklebungen sind Staubeinschl\u00fcsse zwischen Folie und Untergrund m\u00f6glich und kein Grund zur Reklamation.<\/p> (4)\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Temperaturunterschiede an Glasscheiben k\u00f6nnen zu Spannungen und damit zu Glasbruch f\u00fchren, sogenannte thermische Spr\u00fcnge oder Risse. Die nachtr\u00e4gliche Montage von Folierungen \u2013 insbesondere Sonnenschutzfolierungen \u2013 kann das vorhandene Glasgef\u00fcge \u00e4ndern und Einfluss auf die Temperaturbest\u00e4ndigkeit des Glases nehmen. Wenn Scheiben also teilweise oder ganz foliert werden oder sich zum Beispiel im Halbschatten befinden, kann es durch thermische Spannungen zu Glassch\u00e4den kommen. Sollten thermische Spr\u00fcnge und Br\u00fcche auftreten, so stellen diese keinen Reklamationsgrund dar. Jegliche Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p> \u00a0<\/strong><\/p> XIV.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 AUFTRAGSUNTERLAGEN<\/strong><\/p> F\u00fcr alle Auftragsunterlagen, wie zum Beispiel Manuskripte, Entw\u00fcrfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datentr\u00e4ger und sonstige Unterlagen im Sinne des Abschnittes XII (1) gilt:<\/p> F\u00fcr deren Verwahrung haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt, der 1 Woche nach Erledigung des Auftrages liegt. Dar\u00fcber hinaus \u00fcbernimmt der Auftragnehmer f\u00fcr nicht zur\u00fcckverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenst\u00e4nde \u00fcber den genannten Termin hinaus zu verwahren.<\/p> F\u00fcr den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung Druckerzeugnisse, Arbeitsbehelfe, Zwischenerzeugnisse und Druckvorrichtungen (wie z. B. belichtungsf\u00e4hige Daten, Filme, Montagen, Druckformen, Druckzylinder, Stanzformen, Papiere usw.) nach Durchf\u00fchrung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es ist dar\u00fcber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem Fall tr\u00e4gt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung.<\/p> XVI.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 PERIODISCHE ARBEITEN<\/strong><\/p> Umfasst der Auftrag die Durchf\u00fchrung regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrender Druckarbeiten und sind ein Endtermin oder eine K\u00fcndigungsfrist nicht vereinbart, dann kann der Auftrag nur durch schriftliche K\u00fcndigung unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von 14 Tagen gel\u00f6st werden.<\/p> XVII.\u00a0\u00a0\u00a0 EIGENTUMSRECHT<\/strong><\/p> Die von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenst\u00e4nde, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schrifts\u00e4tze, Datentr\u00e4ger, Druckplatten, Lithografien, Filme, Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere f\u00fcr den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber f\u00fcr diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch f\u00fcr die Arbeitsbehelfe (Druckvorrichtungen) und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.<\/p> XVIII.\u00a0\u00a0 URHEBERRECHT<\/strong><\/p> (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme bzw. der Lieferung nur das nicht-ausschlie\u00dfliche Recht die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im \u00dcbrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielf\u00e4ltigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unber\u00fchrt. Dem Auftragnehmer steht das ausschlie\u00dfliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielf\u00e4ltigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datentr\u00e4ger, Filme, Repros u. \u00e4.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u. \u00e4.) zur Herstellung von Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielf\u00e4ltigungsmittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken.<\/p> (2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu pr\u00fcfen, ob dem Auftraggeber das<\/p> Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielf\u00e4ltigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu ver\u00e4ndern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegen\u00fcber zustehen, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdr\u00fccklich zu, dass er \u00fcber diese Rechte verf\u00fcgt.<\/p> (3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu k\u00f6nnen, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er zu dieser eingeschr\u00e4nkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist. Er hat ihm dazu s\u00e4mtliche erforderlichen Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen.\u00a0 Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er diese Schriften bzw. Anwendungs-Software nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwendet.<\/p> (4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegen\u00fcber allen Anspr\u00fcchen,<\/p> die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Pers\u00f6nlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadens- und klaglos zu halten soweit dem nicht eine im Sinne des obigen Absatzes \u00fcbernommene Pr\u00fcfpflicht des Auftragnehmers entgegensteht und der Auftraggeber seiner Informationspflicht vollst\u00e4ndig nachgekommen ist. Der Auftragnehmer muss solche Anspr\u00fcche dem Auftraggeber unverz\u00fcglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verk\u00fcnden und umgekehrt. Tritt der streitverk\u00fcndigte auf die Streitverk\u00fcndigung hin nicht als Streitgenosse des Streitverk\u00fcndigers dem Verfahren bei, so ist der Streitverk\u00fcndiger berechtigt, den Anspruch des Kl\u00e4gers anzuerkennen und sich beim Streitverk\u00fcndigten ohne R\u00fccksicht auf die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.<\/p> XIX.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 EIGENTUMSVORBEHALT<\/strong><\/p> (Eigentumsvorbehalt gilt nur bei Vereinbarung, sonst geht Eigentum mit \u00dcbergabe \u00fcber, was bei bestimmten individualisierten Erzeugnissen, die ohnehin nicht verwertet werden k\u00f6nnen, kein Nachteil ist)<\/p> Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber. Bei laufender Rechnung (Kontokorrent) gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung f\u00fcr die Saldoforderung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder \u00e4hnlichen Vertrags nur berechtigt und erm\u00e4chtigt, wenn die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung auf den Auftragnehmer \u00fcbergeht. Bei Produkten, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) zu verschaffen bzw. zu \u00fcberbinden. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Auftragnehmer bekannt zu geben.<\/p> Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Diapositiven, Klischees, Filmen und Repros, Manuskripten, Datentr\u00e4gern, Rohmaterialien und sonstigen Gegenst\u00e4nden ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller f\u00e4lligen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zu.<\/p> XXI.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 NAMEN- ODER MARKENAUFDRUCK<\/strong><\/p> (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seines Impressums auf die zur Ausf\u00fchrung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.<\/p> (2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Firma und das Logo des Auftraggebers sowie vom Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellte Fotos von Kundenprodukten als Referenz und f\u00fcr Werbezwecke, insbesondere f\u00fcr die Produktion von Imagefoldern und Referenzkatalogen, Publikation in Sozialen Medien im Internet, in Newslettern und auf der Website zu verwenden. Der Auftraggeber r\u00e4umt dem Auftragnehmer an den f\u00fcr einen Auftrag<\/p> zur Verf\u00fcgung gestellten Fotos von Kundenprodukten, dem Firmenschriftzug und<\/p> den Logos die Werknutzungsbewilligung ein, insbesondere das Vervielf\u00e4ltigungs-,<\/p> Verbreitungs- und Verarbeitungsrecht.<\/p> (3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausf\u00fchrung gelangte Produkte des Auftraggebers als Referenz zu verwenden.<\/p> (4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber sichert ausdr\u00fccklich zu, dass er \u00fcber diese Rechte verf\u00fcgt, sofern nicht Abweichendes ausdr\u00fccklich schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer anl\u00e4sslich der Auftragserteilung vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer diesbez\u00fcglich schadens- und klaglos zu halten.<\/p> XXII.\u00a0\u00a0\u00a0 ANZUWENDENDES RECHT, ERF\u00dcLLUNGSORT, GERICHTSSTAND<\/strong><\/p> (2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand f\u00fcr Rechtsstreitigkeiten \u00fcber alle Vertragsverh\u00e4ltnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen ist der Sitz des Auftragnehmers.<\/p> (3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p> XXIII.\u00a0\u00a0 AUFTRAGSABMACHUNG<\/strong><\/p> Alle Auftragsabmachungen einschlie\u00dflich nachtr\u00e4glicher \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen<\/p> usw. bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform. Mitarbeiter des Au\u00dfendienstes sind zum Abschluss von bindenden Vereinbarungen nicht befugt und gelten diese als nicht erfolgt, soweit sie nicht schriftlich von der Gesch\u00e4ftsleitung best\u00e4tigt werden.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":" AGB ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN (Liefer- und Zahlungsbedingungen f\u00fcr das grafische Gewerbe) Stand: 09\/2024 Fast Print e.U.\u00a0 WERBE- UND DRUCKTECHNIK Siebenhirtenstra\u00dfe 13a, 1230 Wien Telefon: +43 2625 32 283 Fax: +43 2625 32 283 E-Mail: office@fastprint.at Firmenbuchnummer\u00a0 FN 400804v ATU UID: ATU72279367 Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien GELTUNGSBEREICH (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mit Unterfertigung der Auftragserteilung aufgrund eines Angebotes, welches diese Allgemeinen […]<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-146","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"\n
1. ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, nat\u00fcrliche Abn\u00fctzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Aufstellungsort, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse sowie andere, \u00e4hnliche und gleichwertige Umst\u00e4nde.<\/p>